BGH bestätigt: Provision muss geteilt werden

Seit 2020 muss die Maklerprovision bei einem Immobilienverkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen zwingend hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Was für uns als Immobilienmakler Verden selbstverständlich ist, scheint nicht überall gängige Praxis zu sein… So hat der BGH Anfang März in einem neuen Urteil noch einmal klargestellt, dass beim Verkauf eines Einfamilienhauses die Provision … Weiterlesen