Mit dem 23. Dezember 2020 tritt das Gesetz „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft. Demnach muss die Provision beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden, sofern der Verkäufer den Auftrag erteilt hat.
Wir als Immobilienmakler Verden begrüßen dieses neue Gesetz ausdrücklich. Denn angezogen von teilweise exorbitanten Provisionen in Verbindung mit keinerlei Berufseintrittshürden sind in den vergangenen Jahren unzählige „Immobilienmakler“ auf den Plan getreten, die ohne irgendeine Kompetenz unverschämt hohe Provisionen kassiert haben.
Das neue Gesetz dürfte die Provisionen insgesamt reduzieren und vermutlich auch endlich (!) für eine gewisse Marktbereinigung sorgen. Wir als Immobilienmakler Verden haben uns dazu entschieden, mit jedem Verkäufer eine individuelle Provision zu vereinbaren, um den persönlichen Gegebenheiten vollends gerecht zu werden. Wenn wir Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie unterstützen dürfen, sprechen Sie uns bitte an.