Mit den Eckpunkten zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wird das bisherige Heizungsgesetz (GEG-Novelle 2023) deutlich entschärft und vereinfacht. Die oft gefürchtete pauschale 65‑Prozent-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen soll wegfallen, stattdessen sind technologieoffenere Lösungen und stufenweise Quoten für klimafreundliche Energieträger geplant. Für viele Eigentümer älterer Bestandsgebäude bringt das vor allem eines: Planungssicherheit statt Austauschpanik.
Funktionierende Gas- und Ölheizungen dürfen grundsätzlich weiterbetrieben werden, eine generelle Austauschpflicht für Altanlagen ist nicht vorgesehen. Modernisierungen werden weiterhin gefördert, etwa beim Umstieg auf Wärmepumpe oder andere effiziente Systeme – aber Eigentümer können künftig besser abwägen, wann und wie sie investieren. Das nimmt Druck aus dem Markt: Viele Käufer hatten in den letzten Jahren Sorge vor unkalkulierbaren Sanierungsvorgaben bei älteren Häusern.
Für den Immobilienmarkt in Verden und Umgebung bedeutet das: Bestandsgebäude, auch mit älterer Heizung, werden wieder kalkulierbarer und damit besser vermittelbar. Die Anforderungen an Energieeffizienz bleiben wichtig – etwa über den Energieausweis und steigende CO₂‑Preise –, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen werden transparenter und praxistauglicher. Das erhöht die Bereitschaft, auch in ein 30, 40 oder 50 Jahre altes Haus zu investieren, wenn Substanz und Lage stimmen.
Als Immobilienmakler Verden unterstützen wir Sie dabei, die neuen Regelungen richtig einzuordnen, die Wirtschaftlichkeit von Modernisierungen einzuschätzen und Ihre Bestandsimmobilie so zu präsentieren, dass Chancen statt Risiken im Vordergrund stehen. Ob Verkauf oder Kaufberatung: Wir zeigen Ihnen, wie sich die neuen Vorgaben konkret auf Ihre Immobilie auswirken – und warum gerade jetzt ein guter Zeitpunkt sein kann, über den Verkauf eines älteren Hauses nachzudenken.