BGH bestätigt: Provision muss geteilt werden

Seit 2020 muss die Maklerprovision bei einem Immobilienverkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen zwingend hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Was für uns als Immobilienmakler Verden selbstverständlich ist, scheint nicht überall gängige Praxis zu sein…

So hat der BGH Anfang März in einem neuen Urteil noch einmal klargestellt, dass beim Verkauf eines Einfamilienhauses die Provision zwingend hälftig zu teilen ist. Alle anderen Regelungen führen zu einer Nichtigkeit des Maklervertrages. Damit haben Verbraucher nun auch zu diesem Thema Klarheit.

Allerdings – und das ist für Käufer und Verkäufer mindestens genauso wichtig – ist die Höhe der Maklerprovision keineswegs festgeschrieben. Während Banken und große Makler-Ketten sehr häufig feste Sätze zur Courtage haben, sind bei uns als Immobilienmakler Verden die Provisionen immer verhandelbar und in aller Regel abhängig vom avisierten Kaufpreis.

Wenn Sie also auf der Suche nach einer Hilfestellung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie sind, sprechen Sie uns gerne an.